
Kurz gesagt: Ist ein Gebäude im Inventar der Denkmalpflege der Stadt Zürich verzeichnet, können auch Innenräume wie Stuckdecken geschützt sein. Vor Eingriffen sollten Eigentümer die Denkmalpflege kontaktieren. Für Unterhalt und Restaurierung gibt es teils Beiträge.
Ist mein Haus inventarisiert?
Das Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte ist über das GIS der Stadt Zürich einsehbar. Im Zweifel gibt die Denkmalpflege Auskunft.
Vorgehen beim Umbau
- Schutzstatus klären.
- Bestand dokumentieren mit Fotos.
- Mit Denkmalpflege und Gipser Massnahmen besprechen.
- Bewilligung abwarten, falls nötig.
- Restaurierung durch erfahrenen Betrieb.

Auch ohne Schutz erhalten
Auch nicht geschützte Stuckdecken sind ein Wert. Beim Einbau von Leitungen oder Spots lohnt es sich, die Decke zu schonen und Installationen in Wände oder Böden zu legen.
Häufige Fragen
Darf ich Spots in eine Stuckdecke einbauen?
Bei geschützten Decken meist nicht ohne Bewilligung.
Wer zahlt die Restaurierung?
Die Eigentümerschaft, teils mit Beiträgen.
Muss ich als Mieter etwas beachten?
Keine Bohrungen in Stuck ohne Zustimmung.
Wo finde ich das Inventar?
Im GIS-Browser der Stadt Zürich.